Hier werden Fragende fündig - mit jeder Menge Antworten:
Wie wechsle ich zu einem Tarif der SWLB?
Für Ihren passenden Strom- oder Gastarif, nutzen Sie einfach unseren digitalen Tarif-Rechner. Wenn Sie Ihren Wunschtarif gewählt haben, benötigen wir einige Daten von Ihnen: Name und Anschrift, Ihren derzeitigen Strom- bzw. Gasverbrauch, Zählernummer, Zählerstand, Bankverbindung sowie Informationen über Ihren aktuellen Strom- oder Gasvertrag und -anbieter. Alternativ können Sie sich an unser freundliches Team im Kundencenter wenden: Telefonisch unter 07141 910-2099 oder per E-Mail an kundencenter@swlb.de. Außerdem beraten wir Sie gerne vor Ort in unserem Kundencenter Ludwigsburg, Seestraße 18 oder im Kundencenter Kornwestheim, Zeppelinstraße 3. Ihren aktuellen Strom- oder Gasvertrag müssen Sie nicht selbst kündigen, das übernehmen wir gerne für Sie. Ebenso können Sie sich die notwendigen Vertragsunterlagen im Download-Bereich dieser Seite herunterladen und uns diese postalisch an die nachfolgende Adresse zukommen lassen:
Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH
Gänsfußallee 23
71636 Ludwigsburg
Auch Ihren Breitband-Internettarif mit oder ohne Telefonie können Sie ganz bequem online abschließen oder sich von unserem Kundencenter-Team telefonisch unter 07141 910-4321, per E-Mail an kundencenter@swlb.de oder im Kundencenter Ludwigsburg, Seestraße 18 persönlich beraten lassen.
Wie lese ich meinen Zählerstand ab und was muss ich dabei beachten?
Sie erhalten von den SWLB einmal im Jahr eine Selbst-Ablesekarte mit Hinweisen zur Ablesung. Daraufhin können Sie Ihren aktuellen Zählerstand entweder online oder per Post über die Ablesekarte an uns übermitteln. Zu unserem Online-Ableseportal gelangen Sie hier. Identifizieren Sie sich mittels Ihrer Kunden- und Zählernummer, die Sie auf Ihrer Ablesekarte oder bspw. Ihrer letzten Rechnung finden und schon gelangen Sie zum Erfassungsformular für Ihren Zählerstand. Geben Sie diesen ein, überprüfen Sie ihn und fertig! Alternativ können Sie uns Ihren Zählerstand über unser SWLB Kundenportal mitteilen. Sie haben sich bereits registriert? Super, dann steht Ihnen dort die Zählerstandsmeldung jederzeit zur Verfügung – auch ohne den Erhalt einer Ablesekarte. Sie sind SWLB Kunde, aber noch nicht registriert? Unser Kundenportal bietet Ihnen noch viele weitere praktische Funktionen, um Ihre Energieversorung komfortabel online zu steuern. Sollten Sie Fragen haben oder Ihre Zählerstände online nicht übermitteln können, ist unser Kundenservice-Team per E-Mail an kundenservice@swlb.de oder telefonisch unter 07141 910-2680 gerne für Sie da.
Ich ziehe um. Kann ich meine SWLB Verträge mitnehmen?
Ein Umzug heißt nicht, dass Sie Ihren Energie- oder Internetanbieter wechseln müssen – nehmen Sie diese einfach mit! Wenden Sie sich gerne unter 07141 910-2680 oder per E-Mail an kundenservice@swlb.de an unser Kundenservice-Team, um die Formalitäten für die Mitnahme Ihres SWLB Tarifs ins neue Zuhause zu klären. Für Ihre Strom- oder Gastarife ist die Übermittlung Ihrer neuen Adresse auch direkt in unserem Kundenportal möglich. Idealerweise melden Sie Ihren Umzug vor der Schlüsselübergabe – spätestens jedoch vier Wochen nach Ihrem Umzug. Wenn Sie sich innerhalb dieser Frist melden, steht einer übergangslosen Ummeldung nichts im Wege.
Zur schnellen und unkomplizierten Abwicklung des Umzugs Ihres Strom- und/ oder Gastarifs benötigen wir bestenfalls die nachfolgenden Daten von Ihnen. Aber keine Sorge, Sie können uns einzelne Angaben auch nachreichen, wenn Sie Ihnen derzeit (noch) nicht vorliegen.
- Vor- und Nachname des Umziehenden/Kunden
- Bisherige Lieferadresse
- Auszugsdatum/Datum der Schlüsselübergabe
- Zählerstand bei Schlüsselübergabe
- Bisherige Kunden- oder Zählernummer
- Neue Lieferadresse (oder Rechnungsanschrift)
- Einzugsdatum und neue Zählernummer
- Zählerstand in der neuen Wohnung
Was ist ein Abschlag und wie werden meine monatlichen Abschläge berechnet?
Der Abschlag ist eine Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen. Die Höhe des Abschlages orientiert sich an dem zu erwartenden Energieverbrauch. Deshalb ist es wichtig, dass Sie uns beim Vertragsabschluss angeben, wie viel Strom oder Gas Sie schätzungsweise in einem Jahr verbrauchen. Hierbei können Sie sich ganz einfach an Ihrer letzten Strom- oder Gasrechnung orientieren.
Ihre monatlichen Abschläge beruhen auf Ihrem Jahresverbrauch, welcher uns beim Vertragsabschluss mitgeteilt wird. Bei Neueinzug in eine Anlage können auch die Vorjahresverbräuche für eine Hochrechnung der Abschläge herangezogen werden.
Die SWLB berechnen in einem Abrechnungszeitraum von 12 Monaten 12 gleichbleibende monatliche Abschläge.
Sie haben die Möglichkeit, die Höhe Ihrer Abschlagszahlungen im SWLB Kundenportal individuell nach Ihrem tatsächlichen Verbrauch anzupassen, um unnötige Nachzahlungen zu vermeiden.
Ich möchte eine Einzugsermächtigung erteilen. Wird diese schriftlich benötigt?
Ja, die Einzugsermächtigung ist schriftlich, unterschrieben und unter Angabe Ihrer Kundennummer einzureichen. Das entsprechende Formular finden Sie im Download-Bereich dieser Seite.
Kann ich meinen SWLB Vertrag auf eine andere Person umschreiben lassen?
Lediglich bei Tod des Ehepartners ist eine Umschreibung möglich. Ansonsten ist eine Umschreibung auf eine andere Person aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Hier bieten wir an, eine Ummeldung vorzunehmen.
Warum bekomme ich eine Vertragsbestätigung für die Gas Grundversorgung der SWLB, obwohl ich keinen Vertrag abgeschlossen habe?
Wenn Sie in das SWLB Grundversorgungsgebiet ziehen oder bisher noch keine Zeit hatten, einen Gaslieferanten zu wählen, versorgen wir Sie automatisch im Rahmen der SWLB Gas Grundversorgung. Dies dient dazu, für Ihre lückenlose Gasversorgung zu sorgen.Sie wollen lieber einen Tarif, der genau zu Ihren Bedürfnissen passt? Kein Problem. Dann werden Sie sicherlich bei unseren weiteren attraktiven Gastarifen fündig und können Ihren Grundversorgungsvertrag flexibel mit einer Kündigungsfrist von nur 14 Tagen kündigen.
Gleiches gilt z. B. für Ihre Versorgung mit Wasser oder Wärme – dank der Grundversorgung können Sie diese einfach aus dem Versorgungsnetz entnehmen, ohne dass Sie vorab einen schriftlichen Vertrag abgeschlossen haben müssen – wir stellen Ihre Versorgung auf jeden Fall sicher.
Wann kommt meine Rechnung für Strom, Gas, Wasser oder Fernwärme?
Wir rechnen rollierend ab, wobei der jeweilige Abrechnungsbezirk einem bestimmten Abrechnungsmonat zugeordnet ist. Daher finden Abrechnungen nicht generell zum Jahreswechsel statt, sondern über das ganze Jahr verteilt. SWLB Kunden erhalten ihre Jahresrechnung nach acht Ablesebezirken aufgeteilt über das ganze Jahr. Für jeden Bezirk gibt es einen Abrechnungsmonat, der für alle Kunden gilt, die dort wohnen.
Wie die überwiegende Zahl der Energieversorger in Deutschland setzen auch die SWLB mit dem Prinzip der rollierenden Abrechnung auf den Branchenstandard.
Außerdem können wir dadurch einen noch besseren Service und mehr Kundenfreundlichkeit bieten. Denn mit dem rollierenden Abrechnungsverfahren werden die Jahresrechnungen und damit auch alle Nachfragen rund um die Abrechnung gleichmäßig auf das gesamte Jahr verteilt. Wartezeiten im Kundencenter und an der Hotline verkürzen sich dadurch deutlich. Das Serviceteam kann Fragen viel schneller beantworten und hat so auch mehr Zeit für individuelle Beratung.
Wann, welches Gebiet abgerechnet wird, erfahren Sie in der unten stehenden Abbildung der Abrechnungsbezirke.
- SWLB Rollierende Abrechnung pdf 0.2MB
Ist es möglich eine Zwischenrechnung zu erhalten?
Wir bieten entweder eine kostenfreie Proforma-Rechnung (ohne buchhalterische Erfassung – lediglich für Informationszwecke) oder eine kostenpflichtige Zwischenrechnung (mit buchhalterischer Erfassung) an.
Hierzu benötigen wir von Ihnen zum gewünschten Abrechnungsdatum die entsprechenden Zählerstände, die Sie unserem Kundenservice-Team telefonisch unter 07141 910-2680 oder per E-Mail an kundenservice@swlb.de mitteilen können.
Fragen zur Gasmangellage?
Wir stellen alle aktuellen Informationen und was sie für Sie bedeuten hier zur Verfügung.
Wissensauffrischung in Sachen Energie?
Die wichtigsten Begriffe rund um das Thema Energie erklären wir Ihnen in unserem Energie-Glossar.
Abschlag hier, Grund- und Verbrauchspreis da …
Bei Ihrer Rechnung verstehen Sie nur Bahnhof? Kein Problem! In unserer Rechnungserläuterung erklären wir Ihnen die SWLB-Rechnungen in allen Einzelheiten.
Ihre Frage wird in den FAQs nicht beantwortet?
Dann kontaktieren Sie uns doch einfach über einen unserer anderen Kanäle. Wir haben eine Übersicht aller Kontaktmöglichkeiten zu Ihren SWLB für Sie zusammengestellt.