Vor dem Abriss eines Gebäudes müssen die Zähler demontiert sowie die Hausanschlüsse kostenpflichtig abgetrennt werden.
Vor dem Abriss eines Gebäudes müssen die Zähler demontiert sowie die Hausanschlüsse kostenpflichtig abgetrennt werden.
Bei Störungen, die eine akute Gefahr für Leib und Leben darstellen, ist direkt die Leitwarte der SWLB telefonisch zu verständigen - oder die Polizei über den Notruf 110 bzw. die Feuerwehr über 112!