Ansprechpartner
Ralf Glaser
Tel.: 07141 / 910-3439
ralf.glaser@swlb.de
Doris Hausmann
Tel.: 07141 / 910-4225
doris.hausmann@swlb.de
Gebietsspezifische Planungs-und Kalkulationsinformationen
Je nach technischer Ausstattung der Fernwärmegebiete ergeben sich gebietszugeordnete Primärenergiefaktoren, Baukostenzuschüsse, Hausanschlusskosten sowie unterschiedliche Anforderungen hinsichtlich der Haustechnik. Sie finden die jeweiligen Informationen in den nachfolgenden Aufklappbereichen:
Hausanschlusskosten
Die Hausanschlusskosten setzen sich aus den Verlegekosten der Hausanschlüsse (zuzüglich evtl. Sonderpositionen) und dem Baukostenzuschuss zusammen. Im Regelfall werden Verlegekosten von Hausanschlüssen nach unserem Pauschalsystem angeboten und berechnet. Informationen zum Baukostenzuschuss sowie dem Pauschalsystem entnehmen Sie den Preisblättern.
Grundpauschale:
Die Grundpauschale setzt sich aus den Kosten für die Arbeiten im öffentlichen Bereich, wie Straße und Gehweg bis Grundstücksgrenze, sowie für die Erstellung der Anschlüsse im Gebäude zusammen. Diese beinhaltet wahlweise nur die Rohrverlegung (Neubaupauschale) oder auch die Tiefbaukosten (Grundpauschale mit Tiefbau).
Anschlusslänge der Sparte Fernwärme:
Die zur Abrechnung gemessen Anschlusslänge wird zwischen der katastermäßigen Grundstücksgrenze und der, im Gebäudeinnenraum, gesetzten Hauptabsperrung (Kugelhahn) ermittelt.
Baukostenzuschüsse
Der fällige Baukostenzuschuss ist hinsichtlich der Höhe und Art der Berechnung für die jeweiligen Fernwärmegebiete unterschiedlich. Einzelheiten können dem gebietszugeordneten Preisblatt entnommen werden.
In den Fernwärmegebieten, in denen der Baukostenzuschuss pro kW Normalheizlast berechnet wird, sind die Angaben auf dem Netzanschlussvertrag Fernwärme bindend und sind Grundlage der Baukostenzuschussberechnung. Dabei bitten wir Sie zu berücksichtigen, dass eine Rückvergütung des Baukostenzuschusses bei einer evtl. späteren Leistungsreduzierung nicht möglich ist. Eine von Ihnen gewünschte Leistungserhöhung, z.B. nach der ersten Heizperiode, wird demgegenüber nachberechnet, d.h. für die, über den angemeldeten Wert hinausgehenden Leistung, wird erneut ein anteiliger Baukostenzuschuss fällig. Eine möglichst genaue Berechnung der benötigten Normalheizlast erspart Ihnen daher vermeidbare Mehrkosten.
Was ist der Primärenergiefaktor?
Der Primärenergiefaktor gibt an, wie das Verhältnis von eingesetzter Primärenergie zu abgegebener Endenergie ist. Je niedriger der Primärenergiefaktor, desto umweltschonender ist die Energieform und desto besser die Klimabilanz. Der Primärenergiefaktor ist auch die zentrale Rechengröße bei der Ermittlung des Energiebedarfs eines Gebäudes und der darauf basierenden Bescheinigungen, die von der EnEV gefordert werden. Strom hat z.B. einen Primärenergiefaktor von 2,8, weil für die Erzeugung einer Kilowattstunde Strom insgesamt 2,8 Kilowattstunden an Primärenergie aufgewendet werden müssen. Herkömmliche Gasheizungen haben einen Primärenergiefaktor von ca. 1,1. Bei Sanierungen oder beim Neubau gilt es also zu bedenken: Je geringer der Primärenergiefaktor, desto geringer sind die Kosten beim erforderlichen baulichen Wärmeschutz zur Erreichung des gleichen Energiestandards. Schauen Sie selbst - der Umstieg lohnt sich!
Für Deutschland gilt die Energieeinsparverordnung (EnEV). Dort sind alle Primärenergiefaktoren der Energieträger festgelegt.
Die Primärenergiefaktoren unserer Fernwärmenetze finden Sie hier.
Technische Anschlussbedingungen TAB
Je nach Netzausstattung der Fernwärmegebiete ergeben sich gebietszugeordneten bzw. unterschiedliche Anforderungen hinsichtlich der Haustechnik und dem Lieferumfang der SWLB. Alle dazu erforderlichen Informationen können in unseren - nach Gebieten gegliederten - Ergänzenden Bedingungen der SWLB zu der ABVFernwärme und den dazugehörenden Preisblättern sowie den TAB′s entnehmen.
Hinweise zur Übergabestationen in den Fernwärmegebiete:
Verbundnetz Ludwigsburg, Hartenecker Höhe, Neckarterrasse, Schauinsland und Neckartalblick in Kornwestheim
Der Sekundärteil der Übergabestation (mit Wärmetauscher) muss von Ihrem Installateur bauseits geliefert werden. Geliefert wird an Ihren Installateur sowohl der Primär- als auch sekundärteil, der anschließend von ihm eingebaut wird. Bitte berücksichtigen Sie dabei auch die, je nach Hersteller, unterschiedlichen Lieferzeiten. Als Lieferant für die Übergabestationen dürfen alle Hersteller gewählt werden.
Die Lieferanten bzw. Hersteller - laut Liste - sind verpflichtet, den primärseitigen Teil der Übergabestation exakt nach den Vorgaben der SWLB zu bauen und liefern, damit die Kompatibilität zu unserem Fernwärmenetz/Hausanschluss gewährleistet ist. Die Rechnungsstellung dieser Firmen ist zweigeteilt. Automatisch stellt der Hersteller, den Primärteil der Übergabestation den Stadtwerken Ludwigsburg-Kornwestheim in Rechnung, in deren Eigentum auch dieser Teil verbleibt und für diesen auch die SWLB langfristig unterhaltspflichtig ist. Der Sekundärteil wird direkt bzw. über den Installateur abgerechnet und geht in das Eigentum des Kunden über.
Hinweise zum Gebiet „Am Sonnenberg"(Ludwigsburg):
Die Fernwärmeversorgung in diesem Gebiet erfolgt bedarfsabhängig über ein intelligentes Versorgungsnetz. Diese Besonderheit erfordert, dass alle Bestandteile der Fernwärmehaustechnik (Übergabestation, Pufferspeicher und die Heizungsregelung) von der SWLB geliefert, eingebaut und auch in deren Eigentum verbleiben.
Um Terminsicherheit für Sie zu gewährleisten, bitten wir um frühzeitige Beauftragung des Hausanschlusses (ein zeitlicher Vorlauf von mind. 8 Wochen ist notwendig).
Hinweise zum Gebiet „Neckarterasse und Schauinsland" (Ludwigsburg, Neckarweihingen):
In diesem Gebiet wird von der SWLB die gesamte Übergabestation (ohne Regelkreis und Warmwasserspeicher) bestellt und liegen zur Abholung durch den Bauherrn (oder Installateur) bereit.
Um Terminsicherheit für Sie zu gewährleisten, bitten wir um frühzeitige Beauftragung des Hausanschlusses (ein zeitlicher Vorlauf von mind. 8 Wochen ist notwendig).
Hinweise zum Gebiet Pattonville „PEW":
Die Angebotserstellung, formale Beauftragung, sowie Abrechnung erfolgt durch die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen.
Netzanschlussvertrag
Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Netzanschlussvertrags, dass die Angabe der Normalheizlast (Heizung, Warmwasser und Raumtechnik, z. B. Kühlung) für die Dimensionierung des Hausanschlusses ausschlaggebend ist und für viele Fernwärmegebiete auch als Grundlage zur Berechnung des Baukostenzuschusses verbindlich verwendet wird.
Wir bitten Sie auch die Lieferfristen für die Haustechnik (s.u.) zu berücksichtigen und empfehlen Ihnen eine fristgerechte, möglichst frühzeitige Abgabe Ihres Netzanschlussvertrages bei der SWLB.