SWLB erwirkt Unterlassenserklärung von EnBW
(vom 20.12.2011)
Ludwigsburg. Der Ludwigsburger Energieversorger Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH (SWLB) hat gegenüber dem Energiekonzern EnBW eine Unterlassenserklärung wegen falscher Behauptungen erwirkt.
Der Geschäftsführer der SWLB, Bodo Skaletz, unterstreicht: „Und dies zu Recht, denn die EnBW hat mit ihrer Postwurfsendung unsere Gaskunden verwirrt und zudem falsche Behauptungen aufgestellt. Diese fehlerhafte Werbung ist wettbewerbswidrig."
In dem Angebotsschreiben der EnBW, mit dem der Energiekonzern Ende November im Versorgungsgebiet der SWLB agierte, wurde zum Beispiel formuliert, dass die Kündigungsfrist für das SWLB-Produkt FAVORITGAS max sechs Monate zum Ende der Laufzeit beträgt. Dies ist falsch. Die Kündigungsfrist beträgt lediglich sechs Wochen.
Darüber hinaus erwähnte EnBW, dass die Netto-Preisgarantie des EnBW-Tarifs bis zum 31. Dezember 2013 gilt. Auch dies ist nicht korrekt, denn im beiliegenden Auftragsformular teilte EnBW mit, dass der Vertrag nur bis zum 30. September 2013 eine Netto-Preisgarantie hat.
Zu guter Letzt macht die EnBW in ihrem Angebot einen Bezeichnungsfehler und bezieht sich auf Sondertarife der Stadtwerke Tübingen (SWT).
Die SWLB hatte am 09.12.2011 die EnBW aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben. „Diese ging am 16. Dezember vorab per Fax bei uns ein", so Skaletz. „Wäre die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben worden, so hätten wir uns zur Anrufung des Gerichts gezwungen gesehen - gut, dass sich die EnBW einsichtig zeigt."
Kunden der SWLB, die durch das wettbewerbswidrige Verhalten der EnBW Klärungs- und Beratungsbedarf haben, können sich jederzeit an die SWLB unter Telefon 07141 / 910-2577 wenden.
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