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FAQs sind häufige gestellte Fragen, auf die wir Ihnen hier Antworten geben möchten. Manche Anfragen, die uns erreichen, wiederholen sich regelmäßig. Wir haben die wichtigsten Fragen rund um Energie, Rechnung, Spartipps, Freizeiteinrichtungen, Zuschüsse für Sie zusammengestellt, damit Sie sich schnell und unkompliziert informieren können.

Von hier aus gelangen Sie zu den wichtigsten Fragen und Antworten:

Falls Sie Anregungen für Inhalte haben, würden wir diese natürlich gern berücksichtigen. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail mit dem Betreff FAQ an info@swlb.de. Vielen Dank!

Strom

1. Was muss ich beim Stromanbieterwechsel beachten?

Wenn Sie unser Angebot annehmen möchten, senden wir Ihnen die Vertragsunterlagen zu. Bitte schicken Sie uns den unterschriebenen Vertrag zurück, wir erledigen dann alles Weitere für Sie. Wir übernehmen die Kündigung Ihres alten Stromvertrages und in der Vertragsbestätigung zeigen wir Ihnen an, ab welchem Zeitpunkt der Vertrag mit Ihnen wirksam wird.

2. Benötige ich einen neuen Zähler beim Versorgerwechsel?

Bei einem Versorgerwechsel sind keine technischen Änderungen nötig. Sie behalten Ihren Zähler und Hausanschluss.

3. Werde ich vom Versorgerwechsel etwas mitbekommen?

Nein, durch den Versorgerwechsel ändert sich an Ihrer Stromversorgung nichts.

4. Kann mir aufgrund des Versorgerwechsels der Strom abgestellt werden?

Nein, da Sie ein Recht auf Versorgung haben. Die Versorgung wird dann über das regionale Energieversorgungsunternehmen durchgeführt.

5. Zu welchem Termin kann gewechselt werden und wie lange dauert das?

Das hängt von Ihrem Vertrag mit Ihrem bisherigen Stromanbieter ab. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Bitte rufen Sie uns an, Telefon 07141 / 910-2680.

6. Ich habe mich kürzlich für die Stromversorgung durch die SWLB entschieden und meinem vormaligen Energieversorger gekündigt. Nun habe ich von der SWLB ein Schreiben erhalten, dass ich die Zählerdaten mitteilen soll. Warum?

Wir benötigen Ihre Zählerdaten, sowie Zählernummer und Zählerstand, damit wir mit der Strombelieferung beginnen können. Später wird Ihnen, aufbauend auf diesen Daten, eine genaue Verbrauchsabrechnung erstellt.

7. Wer liest meinen Stromzähler ab?

Im Versorgungsgebiet der SWLB kommen einmal pro Jahr unsere Ableser zu Ihnen. Natürlich können Sie Ihren Zähler auch selbst ablesen und uns den Zählerstand über das Internet, per Mail, Telefon oder persönlich mitteilen. Die Kunden außerhalb unseres Versorgungsgebietes erhalten einmal jährlich ein Schreiben mit der Bitte um Mitteilung Ihrer Zählerstände.

8. Wie kann ich Ökostrom beziehen?

Sie bekommen unseren Ökostrom-Tarif FavoritSTROM grün einem geringen Aufschlag pro Kilowattstunde. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

9. Wie setzen sich die Stromkosten zusammen?

Dies zeigt Ihnen die Grafik auf unserer Seite zu den Strompreisen.

10. Was ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)?

Dieses Gesetz gilt seit dem 1. April 2000. Das EEG hat das Stormeinspeisungsgesetz abgelöst und hat das Ziel, im Interesse des Klima- und Umweltschutzes den Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Stromverbrauch bis zum Jahre 2010 zu verdoppeln. Das EEG regelt die Abnahme und Vergütung von Strom, der ausschließlich aus Wasserkraft, Windkraft, Sonnenenergie, Geothermie, Deponiegas, Klärgas, Grubengas oder aus Biomasse für die allgemeine Stormversorgung gewonnen wird.

11. Wie hoch ist der Stromverbrauch je Haushalt? (Quelle: VDEW)

  • Einzelpersonenhaushalt:

etwa 1.600 kWh

  • Zweipersonenhaushalt:

etwa 2.800 kWh

  • Dreipersonenhaushalt:

etwa 3.900 kWh

  • Vierpersonenhaushalt:

etwa 4.500 kWh

  • Fünf oder mehr Personen:

etwa 4.500 kWh

12. Wie verteilt sich der Stromverbrauch von Haushaltsgeräten und Beleuchtung in einem Durchschnittshaushalt? (Quelle: HEA)

  • Kühl- und Gefriergeräte:

24 %

  • Kleingeräte für Haushalt und Pflege:

24 %

  • Beleuchtung:

19 %

  • Gargeräte:

12 %

  • Unterhaltungselektronik, Computer:

7 %

  • Wäschetrockner:

6 %

  • Waschmaschine:

4 %

  • Geschirrspülmaschine:

4 %

13. Wann lohnt sich eine Energiesparlampe (Kompakt-Leuchtstofflampe)?

Seit einigen Jahren gibt es ein großes Angebot an energiesparenden Kompakt-Leuchtstofflampen auf dem Markt, die in normale Glühlampenfassungen (E27) passen. Kompakt-Leuchtstofflampen sind inzwischen auch mit Sockel E 14 (5 und 7 W) erhältlich, ihre Lichtausbeute ist im Mittel fünfmal so groß wie die einer normalen Glühlampe, d.h. eine 20-Watt-Leuchstofflampe hat dieselbe Beleuchtungsstärke wie eine 100 Watt-Glühbirne. Da sie eine bis zu zwölf mal längere Lebensdauer (12.000 h) als Glühlampen (1000 h) haben, können die höheren Anschaffungskosten bereits nach kurzer Zeit ausgeglichen werden.

14. Wie kann ich "Stromfresser" im Haushalt aufspüren?

Mit einem Strommessgerät, das Sie sich bei uns gegen 20,- Pfand ausleihen können, kommen Sie Ihren Stromverschwendern auf die Spur. Das Gerät wird einfach zwischen Steckdose und Verbrauchsgerät eingesteckt. Leihanfragen unter 07141 / 910-2440.

15. Wem melde ich defekte Straßenlampen?

Bitte melden Sie defekte Straßenlampen per E-Mail an unsere Leitwarte. Bitte teilen Sie uns darin mit, wo die defekte Leuchte steht und welche Nummer darauf steht, damit wir sie identifizieren können.

16. Wie kann ich einen Zählerwechsel, eine Änderung oder Stilllegung beantragen?

Bitte wenden Sie sich an einen eingetragenen Installateur. Er wird Ihre Anlage auf den Umbau vorbereiten und die Meldung an die Stadtwerke abschicken. Die Stadtwerke führen nur den reinen Zählerein- und -ausbau durch, der für den Kunden in der Regel kostenlos ist.

17. Wie kann ich einen Hausanschluss beantragen?

Bei Neubauten erhalten Sie ein Angebot mit dem Baugesuch. Die Auftragsformulare müssen Sie nur an die Stadtwerke weiterleiten. Bei bestehenden Bauten wenden Sie sich bitte an einen eingetragenen Installateur, der die nötigen Anträge bei den Stadtwerken stellen kann.

18. Was mache ich, wenn der Strom ausfällt?

Ist der Stromausfall auf Ihre Wohnung oder Gebäude begrenzt, dann prüfen Sie bitte zuerst die Sicherungen in Ihrem Sicherungskasten. Ist der Stromausfall nicht auf Ihre Anlage begrenzt, rufen Sie uns bitte unter 07141 / 910-2393 an.

19. Ich bin an FavoritSTROM interessiert, was muss ich jetzt tun?

Wenn Sie unseren FavoritSTROM möchten, rufen Sie uns einfach an und wir beraten Sie gerne. Wir erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot und senden Ihnen dieses zu, wozu wir lediglich von Ihnen Angaben zu Ihrem Jahresstromverbrauch in kWh brauchen. 07141 / 910-2187.

20. Wie kann ich mich anmelden?

Der bequemste Weg zur An-, Ab- oder Ummeldung ist unser Online-Formular. Sie können aber auch gerne telefonisch oder per Post mit uns Kontakt aufnehmen. Wir benötigen lediglich Ihre persönlichen Daten sowie die Nummer Ihres Zählers und den Zählerstand. Wir sind auch gerne persönlich für Sie da und beraten Sie montags bis freitags  während unserer Öffnungszeiten. Telefon: 07141 / 910-2680.

21. Was versteht man unter Grundpreis und Arbeitspreis?

Der Grundpreis umfasst die fixen Kosten einer Energielieferung wie z.B. die Kosten für Messung und Abrechnung sowie einen Anteil für die Leistungsbereitstellung. Der Grundpreis kann in Abhängigkeit der Größe der Abnahmestelle variieren und wird auch dann fällig, wenn wenig oder keine elektrische Energie verbraucht wird.

Der Arbeitspreis hingegen betrifft den variablen Anteil der Energielieferung und ist für jede bezogene Kilowattstunde (kWh) Strom zu bezahlen. Grundlage hierfür ist der jeweils vereinbarte Tarif.

22. Wie hoch ist die Stromsteuer?

Die Stromsteuer beträgt zurzeit 2,05 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Dazu kommen die Abgabe nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) von 2,047 Cent/kWh und die nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) von 0,130 Cent/kWh.

23. Wo befindet sich der Stromzähler?

Ihren Stormzähler finden Sie in der Regel in einem Zählerschrank im Keller oder im Treppenhaus Ihres Hauses.

24. Wer hilft bei Stromausfall?

Der Netzbetreiber vor Ort. Der Netzbetreiber erhält für die Netznutzung die so genannte Durchleitungsgebühr, die ihn verpflichtet, das Netz in einem einwandfreien technischen Zustand zu erhalten und Störungen sofort zu beheben.

Erdgas

1. Welche Vorteile bietet eine Erdgasheizung gegenüber einer Ölheizung?

Eine Erdgasheizung spart Platz und ermöglicht durch modernste Technik einen sehr sparsamen Betrieb. Außerdem müssen Sie nicht mehr Heizöl im Voraus zu schwankenden Preisen einkaufen.

2. Was muss ich bei Gasgeruch tun?

Betätigen Sie keine elektrischen Schalter, Klingeln oder Telefon, erzeugen Sie keine Funken. Öffnen Sie die Fenster und drehen den Gashahn zu. Informieren Sie die übrigen Hausbewohner (klopfen, nicht klingeln!). Bitte rufen Sie uns (von einem Telefon außerhalb Ihrer Wohnung) unter Telefon 07141 / 910-2393 an. Unser Störungsdienst ist umgehend bei Ihnen.

3. Warum wird Erdgas in m³ abgelesen und in kWh abgerechnet

Relevant für den Verbrauch bei Energie ist nicht das Volumen (m³), sondern der Brennwert, gemessen in Kilowattstunden (kWh). Der Zähler misst Ihren Erdgasverbrauch in m³. Durch einen physikalischen Umrechnungsfaktor wird Ihr Verbrauch auf Kilowattstunden umgerechnet. Dieser Umrechnungsfaktor wird für jeden Bereich in unserem Versorgungsgebiet unter Bezugnahme des Gases, des Gasdrucks und weiterer Faktoren errechnet.

4. Wie kann ich die Energiekosten beim Heizen senken?

Keine Dauerlüftung eines Raumes durch gekippte Fenster! Nur so lüften Sie richtig: Heizkörperventile schließen, Fenster weit öffnen, kurz frische Luft einströmen lassen, Fenster wieder schließen. Ein Grad Celsius Temperatur mehr im Raum bedeutet ca. 6% mehr Energieverbrauch im Jahr.

5. Mit welcher Energieart koche ich sparsam?

Wer mit Erdgas kocht, spart Energie. Der auf Primärenergie bezogene Wirkungsgradvergleich verschiedener Herde zeigt, dass ein Gasherd hinsichtlich der Energieausnutzung jedem anderen Herd überlegen ist. Wird Erdgas bereits im Haushalt genutzt, ist der Kauf eines Erdgasherdes auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten günstig. Die Preisdifferenz bei der Anschaffung eines Erdgasherdes im Vergleich zum leistungsgleichen Elektroherd ist unwesentlich und wird innerhalb weniger Jahre ausgeglichen.

6. Ich möchte mein Auto auf Erdgasbetrieb umrüsten, wo kann ich mich informieren?

Informationen rund um Erdgasfahrzeuge erhalten Sie bei uns unter Telefon 07141 / 910-2898. Wir geben Ihnen Auskunft über Zuschüsse, Finanzierung und Tankmöglichkeiten. Rufen Sie uns dazu einfach an. 07141 / 910-2898.

7. Wer bezahlt, wenn undichte Gasleitungen repariert werden müssen?

Schäden am Stadtnetz werden von der SWLB behoben. Schäden im Bereich der Hausinstallation trägt der Hausbesitzer.

Wärme

1. Wo wird Wärme erzeugt?

Wärme wird entweder in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen oder in Heizzentralen erzeugt.

2. Wie funktioniert Fernwärme?

Wasser wird bis auf 110°C erhitzt und mit einer Fließgeschwindigkeit von etwa einem Meter pro Sekunde durch gut isolierte Rohre zu den Hausanschlüssen geschickt. In der Fernwärmeübergabestation erwärmt das Wasser aus der Fernwärmeleitung über Kontaktflächen und -rohre das Wasser im Heizsystem des Hauses. Die Übergabestation arbeitet als Wärmetauscher: Dabei wird das Heizwasser bis auf etwa 60°C abgekühlt und fließt dann durch das zweite Rohr zurück zur Heizzentrale. Im Haus gibt es also einen eigenen geschlossenen Wasserkreislauf für die Heizung.

Wasser

1. Welche Qualität hat unser Trinkwasser?

Das Trinkwasser der SWLB liegt im Härtebereich II. Werfen Sie einen Blick in die Trinkwasseranalyse. Hier können Sie den Mineralstoffgehalt und weitere Werte des Trinkwassers einsehen.

2. Was muss ich bei einem Rohrbruch tun?

Bitte informieren Sie uns umgehend unter 07141 / 910-2393. Die SWLB ist für das Leitungsnetz, die Anschlussleitung bis zur Hauptabsperrarmatur und den Wasserzähler verantwortlich. Ab der Hauptabsperrarmatur ist der Hauseigentümer verantwortlich, der Schaden muss durch ein Installationsunternehmen behoben werden.

3. Wie hoch ist der durchschnittliche Wasserverbrauch?

Der durchschnittliche Wasserverbrauch lag in Ludwigsburg im Jahr 2007 bei ca. 113 Litern pro Einwohner und Tag. Etwa die Hälfte hiervon wird als warmes Wasser verbraucht.

4. Ist das Wasser auch für die Zubereitung von Babynahrung geeignet?

Das Wasser der SWLB ist für die Zubereitung von Babynahrung ohne Einschränkung geeignet.

5. Wie muss ich meine Spülmaschine einstellen oder welchen Härtegrad muss ich für die Verwendung von Waschmittel zugrunde legen?

In der Gebrauchsanleitung finden Sie in der Regel eine Tabelle, in der für den Wasserwert die notwendige Einstellung ausgelesen werden kann. Dabei werden meist mehrere Maßeinheiten zugrunde gelegt: Nutzen Sie den Härtegrad. Dieser liegt bei II.

6. Auf der Straße tritt Wasser aus. Was ist zu tun?

Tritt Wasser aus dem Boden aus, kann es sich um einen Rohrbruch im Wassernetz handeln. Bitte melden Sie die Beobachtung an unsere Leitwarte unter Telefon 07141 /  910-2393.

7. Tropfender Wasserzähler?

Bitte melden Sie den Schaden unserer Leitwarte. Sie ist rund um die Uhr besetzt, Telefon 07141 / 910-2393.

8. Rauschende Wasserleitung im Keller?

Rohrbrüche im Wassernetz erzeugen ein Rauschen an der Fehlerstelle. Melden Sie uns Wasserrauschen, das Sie nicht zuordnen können unter Telefon 07141 / 910-2393.

Abwasser

Abwasserhausanschluss - Allgemeines

Generell: es gilt die Abwassersatzung der Stadt Kornwestheim

Was gehört zu meiner Hausanschlussleitung?

Die Hausanschlussleitung gehört komplett, vom Gebäude über den Kontrollschacht, bis zur öffentlichen Abwasserleitung dem Grundstückseigentümer. Auch diejenigen Leitungsabschnitte, die auf öffentlichem Grund (Gehweg, Grünfläche, Straße) liegen.
(Abwassersatzung § 2 Abs. 2, letzter Satz)

Bei der öffentlichen Abwasserleitung kann es sich um einen Mischwasser-, um einen Schmutz- und/oder um einen Oberflächenwasserkanal handeln.

Wo kann ich Auskünfte über die Lage meiner Hausanschlussleitung einholen?

Die Hausanschlussleitungen sind im Eigentum des jeweiligen Grundstückseigentümers. Daher werden die Daten nicht im Kataster der Stadtentwässerung Kornwestheim geführt. Der Grundstückseigentümer muss in seinen Bauunterlagen nachsehen. Dort sollten die Unterlagen für die Entwässerung enthalten sein. Im Notfall kann im Bauarchiv des Bauverwaltungsamts der Stadt Kornwestheim in die Baugesuchspläne Einsicht genommen werden.
Vorsicht: In diesen Plänen sind "nur" Planungen enthalten, es sind keine Bestandspläne! Ob die Entwässerungseinrichtungen exakt nach diesen Plänen erstellt wurden, kann von Seiten der Stadtentwässerung Kornwestheim oder des Bauverwaltungsamtes nicht beurteilt werden.

Wie kann ich, wenn ich keine Pläne habe, an die notwendigen Informationen über meine Hausanschlussleitung kommen?

Hier wenden Sie sich bitte an Fachfirmen. Das kann Ihr Installateur oder auch ein Kanalbefahrungs- oder Kanalsanierungsunternehmen sein. Diese sind häufig in der Lage, durch ein Ortungsverfahren Ihre Hausanschlussleitung zu finden. Wenn Kameras eingesetzt werden können, kann auch der Zustand Ihrer Hausanschlussleitung festgestellt werden.

Was muss ich beachten, damit ich keine wiederkehrenden Verstopfungen habe?

Bitte achten Sie darauf, was Sie in die Abflüsse einleiten. Abfälle jeglicher Art, wie Biomüll, Frittierfett, Damenbinden, Windeln für groß und klein, Kondome, Bauschutt etc. gehören nicht in die Toilette! Diese müssen geordnet der Abfallbeseitigung zugeführt werden (siehe auch Abwassersatzung § 6).
Es ist auch möglich, dass Ihr Leitungsnetz Schäden hat, die den Querschnitt der Leitung einengen. Dann müssen Sie Ihren Installateur oder ein Rohrreinigungsunternehmen zu Rate ziehen.

Abwasser / Rückstau

Generell: es gilt die Abwassersatzung der Stadt Kornwestheim

Was ist Rückstau?

Die öffentlichen Kanäle können aus Wirtschaftlichkeitsgründen nicht so groß dimensioniert werden, dass sie immer das gesamte Niederschlagswasser eines Starkregens ableiten. Dann staut sich das Abwasser im Kanalnetz bis an die Straßenoberkante. Diese wird auch Rückstauebene genannt.

Durch das Prinzip der kommunizierenden Röhren kann das Abwasser aus den öffentlichen Kanälen in die Räume gelangen, die unterhalb der Rückstauebene liegen. Das Abwasser wird durch die Hausanschlussleitung in den Kellerbereich gedrückt, falls entsprechende Sicherungen fehlen.

Wie kann ich Rückstau verhindern?

Nach den technischen Regeln (und nach Ihrer Entwässerungsgenehmigung) ist vorgeschrieben, dass jeder sein Grundstück und sein Gebäude gegen rückstauendes Abwasser aus den öffentlichen Kanälen selbst schützen muss (Abwassersatzung § 19). Dazu ist der Einbau einer Rückstausicherung oder einer Hebeanlage im Gebäude oder im Kontrollschacht notwendig. Dies ist auch nachträglich möglich. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt zu Ihrem Installateur auf. Er kann Sie beraten.

Wenn Sie schon eine Rückstauklappe haben, bitte warten Sie diese regelmäßig! Schon mancher Keller wurde geflutet, weil die Rückstauklappe festgesessen ist.

Abwasserinfos für Bauherren, Architekten und Fachplaner

Generell: Die Abwassersatzung der Stadt Kornwestheim

Ich baue neu. Was muss ich bzw. mein Planer beachten?

Wir verweisen insbesondere auf unsere Hausanschluss-Informationen im Downloadbereich.

Benötige ich ein Entwässerungsgesuch?

Für alle Neubauten ist ein Entwässerungsgesuch einzureichen. Auch wenn das sonstige Bauverfahren im Kenntnisgabeverfahren erfolgt. Bei Umbauten an Gebäuden, bei denen sich die Entwässerung ändert, ist ebenfalls ein Entwässerungsgesuch einzureichen (Abwassersatzung § 14).

Das Entwässerungsgesuch kann formlos eingereicht werden.

Für Wohngebäude bis ca. 5 Wohneinheiten sind folgende Unterlagen notwendig:
Ein Lageplan M 1:500
Ein Entwässerungsplan
- Lageplan M 1:100
- Schnitt/e M 1:100

Das Entwässerungsgesuch ist in 3-facher Fertigung einzureichen bei:

Stadt Kornwestheim
Bauverwaltungsamt
Jakob-Sigle-Platz 1
70806 Kornwestheim

Für größere Objekte wird dringend empfohlen, einen Fachplaner zu beauftragen.

Ich erstelle den Abwasserhausanschluss. Was ist zu beachten?

Nach Erteilung der Entwässerungsgenehmigung kann mit den Arbeiten begonnen werden. Die Arbeiten müssen vom Grundstückeigentümer beauftragt werden. Die Stadtentwässerung stellt den Anschluss nicht her (Abwassersatzung § 12 Abs. 1). Die Arbeiten dürfen nur von Tiefbau- bzw. Fachfirmen ausgeführt werden. Es ist zu beachten, dass bei Arbeiten im öffentlichen Raum die notwendigen Genehmigungen von der Straßenverkehrsbehörde eingeholt werden.

Der Anschluss der neuen Hausanschlussleitung an den öffentlichen Kanal muss von der Stadtentwässerung abgenommen werden (Abwassersatzung § 20). Dies erfolgt an der offenen Grube. Bitte stimmen Sie rechtzeitig einen Termin zur Abnahme ab: Tel. 07141 / 910 - 2007 oder 07141 / 910 - 2039.

Muss ich einen Entwässerungsbeitrag bezahlen und wie hoch ist dieser?

Hierzu verweisen wir auf die Abwassersatzung § 21ff.

Bäder / Sauna

1. Wo bekomme ich Gutscheine für die Bäder?

Geschenkgutscheine für Saison- oder Jahreskarten der Ludwigsburger Bäder sowie für Sauna-Eventkarten erhalten Sie direkt an den Bäderkassen oder in der Geschäftsstelle der SWLB in der Gänsfußallee 23 in Ludwigsburg. Bitte einfach anrufen unter Tel. 07141 / 910-2684.

2. Wie lange gilt eine Saisonkarte fürs Freibad?

Die Saisonkarte gilt immer von Saisonbeginn (ca. Anfang Mai) bis Saisonende (ca. Mitte September).

3. Gilt die Sauna-Eintrittskarte auch für das Hallenbad?

An Tagen mit normalem Öffentlichkeitsbetrieb können Sie die Saunakarte auch im Stadionbad nutzen.

4. Wann finden spezielle Saunaevents statt?

Die erfolgreichen Saunaevents der SWLB finden in der Herbst-Wintersaison jeweils am ersten Montag im Monat statt. Termine werden über Internet und z.B. Presseinformationen bekannt gegeben.

Rechnung

1. Wie wird die Höhe des Abschlags festgelegt?

Grundlage für die Höhe Ihres Abschlags ist Ihr letzter Jahresverbrauch geteilt durch die Anzahl der Abschläge (in der Regel elf) bis zur nächsten turnusmäßigen Jahresrechnung. Wir kalkulieren die Höhe Ihres Abschlags auf Grundlage der aktuellen Preise und jahreszeitlichen Verbrauchsschwankungen.

2. Wie oft muss ich meinen Abschlag zahlen?

Sie zahlen elf mal Ihre Abschläge. Der zwölfte Abschlag fließt mit in die Jahresrechnung ein.

3. Wie kann ich meine Rechnungen und Abschläge bezahlen? Welches Verfahren empfehlen Sie mir?

Am einfachsten ist es, die Beiträge durch das Bankeinzugsverfahren von Ihrem Konto abbuchen zu lassen. Dazu erteilen Sie uns bitte schriftlich eine Einzugsermächtigung, die Sie natürlich jederzeit widerrufen können. Es genügt ein formloses Schreiben mit Angabe der Kundennummer, Ihrer Bankverbindung und Unterschrift.

4. Bekomme ich jeden Monat eine Zahlungsaufforderung?

Nein, unsere Jahresabrechnung informiert über Höhe und Fälligkeit der Abschlagszahlungen. Bei Umzug bzw. Auszug erhalten Sie Ihre Schlussrechnung natürlich zeitnah.

5. Warum erfolgt bei der Jahresschlussrechnung manchmal eine Aufteilung in mehrere Zeiträume?

Bei Änderungen der Preise/Tarife oder Abgaben wird der Rechnungszeitraum aufgesplittet, um eine exakte Rechnungsgrundlage zu erhalten.

6. Was passiert mit einem Guthaben bzw. einer Nachzahlung?

Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung für die Abschlagszahlungen gegeben haben, wird Ihr Guthaben überwiesen, den Nachzahlungsbetrag ziehen wir automatisch ein. Wenn Sie Barzahler sind, können Sie die Nachzahlung per Banküberweisung leisten; bitte geben Sie für eine Rückzahlung Ihre Kontonummer an oder besuchen Sie uns in der Gänsfßallee 23 in Ludwigsburg.

7. Warum wird trotz eines Leerstands einer Wohnung ein Betrag in Rechnung gestellt?

Dieser Betrag deckt die Kosten für die Miete Ihres Zählers.

8. Die Jahresschlussabrechnung erscheint zu hoch.

Vergleichen Sie dazu bitte den Zählerstand Ihrer Rechnung mit dem auf Ihrem Zähler. Wenn eine allzu große Abweichung zwischen den Werten besteht, rufen Sie uns bitte an unter Telefon 07141 / 910-2680 und teilen Sie uns Ihren jetzigen Stand mit.

Allgemeine Fragen

1. Was muss ich Ihnen bei einem Umzug mitteilen?

Bei einem Umzug benötigen wir folgende Angaben: Ihre Vertragskonto-Nummer, Zählernummer, den Zählerstand, Ihren Vor- und Nachnamen, Ihre Bankverbindung, Ihre neue Adresse, den Nachmieter oder Wohnungseigentümer. Dazu können Sie auch das Formular in unserem Internetauftritt benutzen. Die Änderung Ihrer Bankverbindung bzw. Ihrer Bankdaten benötigen wir allerdings in Schriftform mit einer gültigen Unterschrift.

2. Wie kann ich Sie am besten erreichen?

Rufen Sie uns unter 07141 / 910-2680 an oder besuchen Sie unser Kundenberatungszentrum in der Gänsfußallee 23.

3. Wie kann ich die Kosten für den Hausanschluss reduzieren?

Sie können die Kosten für die Erstellung eines Hausanschluss reduzieren, indem Sie die Tiefbauarbeiten im Grundstück selber durchführen bzw. von einer von Ihnen bestellten Tiefbaufirma durchführen lassen.

4. Was ist der Baukostenzuschuss (BKZ)?

Der BKZ beinhaltet die anteiligen Erschließungskosten, die für die Erschließung eines Baugebiets mit Versorgungsleitungen zu entrichten sind. Der Baukostenzuschuss ist der Netzkostenbeitrag, den der Kunde für das von den Stadtwerken zur Verfügung gestellte Netz bezahlen muss. 50 % der gesamten Erschließungskosten werden auf das gesamte Baugebiet umgelegt und somit auf jeden einzelnen Bauherren. Weitere Informationen erhalten Sie unter Telefon 07141 / 910-2303.

 

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Rufen Sie uns an: 071 41 / 910 - 2898


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Kundenservice (Rechnungen / Ummeldungen / Einzugsermächtigung):
07141 / 910-2680

Information:
07141 / 910-2187

24h-Entstörungstelefon:
07141 / 910-2393

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