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FAVORITSTROM fix profi

FS fix profi

Wir liefern Ihnen den Strom

Mit den Stadtwerken Ludwigsburg-Kornwestheim als Ihrem regionalen Versorger haben Sie den idealen Partner gefunden. Die SWLB bietet Unternehmen ohne Leistungsmessung, deren jährlicher Stromverbrauch bis zu 100.000 kWh liegt und einer maximalen Anschlussleistung von 30 kW (Niederspannung) benötigt, mit FAVORITSTROM fix profi die ideale und günstige Stromversorgung.

Preisübersicht FAVORISTROM fix profi

Gültig ab 01. Januar 2012 (Preisstand 16.12.2011)

FAVORITSTROM fix profi

Bruttopreis 

Nettopreis 

Ausgangspreis 

Arbeitspreis

22,31 Cent/kWh

18,75 Cennt/kWh

12,95 Cent/kWh

Grundpreis 8,33 Euro/Monat 7,00 Euro/Monat
7,00 Euro/Monat

 

 

 

 

Die Ausgangspreise sind bis zum 31.12.2012 garantiert.

Der Ausgangspreis enthält den Energiepreis, die Kosten für Messstellenbetrieb und Messung - soweit diese Kosten dem Lieferanten in Rechnung gestellt werden - sowie für die Abrechnung, das an den Netzbetreiber abzuführende Netzzugangsentgelt (einschließlich Blindstrom, aber ohne die separat nach Ziff. 6.4 der AGB berechneten, vom Netzbetreiber erhobenen Zuschläge nach dem Kraft-Wärme - Kopplungsgesetz (KWKG) sowie die Konzessionsabgaben.

Der Ausgangspreis erhöht sich jeweils um folgende Belastungen in der jeweils geltenden Höhe:
-die Belastungen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gem. Ziff. 6.3 der AGB (EEG-Umlage für das Kalenderjahr 2012: netto 3,592 Cent/kWh.
-die Belastungen aus dem Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) für das Kalenderjahr 2012: netto 0,002 Cent/kWh für den Jahresverbrauch bis 100.000 kWh,
0,05 Cent pro kWh für den 100.000 kWh überschreitenden Jahresverbrauch.

Abweichend von dem oben genannten Wert für den 100.000 kWh überschreitenden Jahresverbrauch beträgt die Höhe des Aufschlags nach dem KWKG im Kalenderjahr 2012: 0,025 Cent pro kWh.
sofern der Kunde nachweist, dass er ein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes, des schienengebundenen Verkehrs oder ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen ist und durch Testat eines Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfers dem Lieferanten - oder auf Wunsch des Lieferanten dem Netzbetreiber - nachweist, dass sein Stromkostenanteil am Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 4% des Umsatzes überstiegen hat. Gem. Ziffer 6.4 der AGB-vom Netzbetreiber erhobene und von den Übertragungsnetzbetreibern festgelegte Umlage (Sonderkundenaufschlag) nach § 19Abs. 2 Strom NEV, die für die Netznutzung zur Belieferung des Kunden anfällt, gem. Ziff 6.5 der AGB, derzeit netto 0,151 Cent/kWh für den Jahresverbrauch bis 100.000 kWh,
0,05 Cent pro kWH für den 100.000 kWh überschreitenden Jahresverbrauch. Abweichend von dem oben genannten Wert für den 100.000 kWh überschreitenden Jahresverbrauch beträgt die Höhe des Aufschlages nach dem KWKG im Kalenderjahr 2012: 0,025 Cent pro kWHsofern der Kunde nachweist, dass er ein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes, des schienengebundenen Verkehrs oder ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen ist und durch Testat eines Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfers dem Lieferanten - oder auf Wunsch des Lieferanten dem Netzbetreiber - nachweist, dass sein Stromkostenanteil am Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 4% des Umsatzes überstiegen hat.
-der Regelsatz der Stromsteuer gem. Ziffer 6.6 der AGB (derzeit netto 2,05 Cent/kWh)
-die gesetzliche Mehrwertsteuer (derzeit 19%)

Ändern sich die oben genannten Belastungen, ändern sich die Bruttopreise entsprechend.
Auf Ziff. 6.1 bis 6.6 der AGB wird verwiesen.

 

Wichtige Rufnummern

Geschäftskundenbetreuung:
07141 / 910-2577

Allgemeine Informationen: 07141 / 910-2187

24h-Entstörungstelefon:
07141 / 910-2393

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